Die Produkte die wir nutzen sind durch unsere Techniker sorgfältig geprüft und ausgewählt!
Unerheblich für welche Absicherung Sie sich entschieden haben, eine regelmäßige und fachgerechte Wartung Ihrer Anlage ist eine Voraussetzung für die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit dieser. Durch unsere Serviceverträge nehmen wir Ihnen alle Sorgen ab, welche die Sicherheitstechnik betreffen.
Um die Alarmanlage nach den Richtlinien (OVE Richtlinie R2) zu betreiben, sind Sie als Betreiber der Anlage verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Wartung durchzuführen, die durch ein Wartungsprotokoll von einem konzessionierten Errichter wie uns bestätigt wird.
Sollten Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann es möglich sein, dass Ihnen die Versicherung im Schadensfall den Schaden nicht ersetzt, da Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Videoüberwachungen unterliegen der DSGVO, und somit gewissen Auflagen beim Aufnehmen von Mitarbeitern, der Öffentlichkeit usw. Daher ist es notwendig, die Videoüberwachung immer am neusten Stand zu halten, um alle wichtigen Updates durchgeführt zu haben. Denn nur eine aktuelle und gewartete Anlage entspricht der DSGVO.
Weil wir nur qualitativ hochwertige Produkte, die durch uns getestet und für gut befunden wurden, verbauen, geben wir Ihnen 24 Monate auf alle Geräte und Komponenten eine Garantie ab Fertigstellung. Durch diese Garantie entfallen Ihnen alle Sorgen bei einem Defekt! Sie müssen uns lediglich in Kenntnis setzen, dass ein Defekt besteht. Wir haben fast alle Komponenten als Lagerware, somit können wir den Austausch schnell und rasch bearbeiten. Damit kann der Betrieb und die Sicherheit jederzeit gewährleistet werden.
*Aus der Garantie ausgeschlossen sind: Beigestelltes und bauseitiges Material, Batterien und Akkus.
Unsere Systeme können in vielen Fällen einfach und bequem aus der Ferne parametriert werden. Daher bieten wir Ihnen zwei Programme an, die es uns ermöglichen, Sie zu unterstützen. Dies sind Programme mit denen wir per Remotesitzung auf Ihren Rechner zugreifen können und somit gemeinsam agieren können. Der Vorteil: Sie sehen WAS und WIE wir etwas machen und können es in Zukunft vielleicht auch selber.
Meldung Telefonwählgerät TWG:
Vereinbarung über die Videoüberwachung von Betriebsräumlichkeiten: