Förderung bis zu 1500,-EUR
Das Land Burgenland stellt für die burgenländische Haushalte ein Förderung zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Die Alarmanlage muss den VSÖ oder VDS Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE- Richtlinie R2 entsprechen. Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen gespeichert werden können.
Der fachgerechte Einbau der Sicherheitstüre nach der ÖNORM EN 1627 bzw. der ÖNORM B 5338 mit einer Widerstandsklasse von mindestens drei ist von befugten Unternehmen zu bestätigen.
Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden:
Mehr Informationen: burgenland.at – Sicheres Wohnen
RECHENBEISPIEL/MUSTERHAUS:
– 3000,- inkl MwSt.
– 900,- Förderung
= 2100,- inkl. MwSt.
Derzeit gibt es in Niederösterreich keine Förderungen!
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Deren Einkommen dürfen bestimmte Einkommensobergrenzen (siehe „Begriffe zum Thema Wohnen“) nicht übersteigen.
Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, welches von der Homepage www.elektroinnung.at (Services – Förderungen – Alarmanlagenförderung des Landes OÖ.) heruntergeladen werden kann, zu bestätigen.
Gefördert wird objektbezogen der einmalige Einbau einer Alarmanlage. Wurde für dieses Objekt bereits einmal eine Förderung für diese Maßnahme in Anspruch genommen, kann keine nochmalige Förderung für eine Erweiterung, Reparatur oder eine neue Anlage gewährt werden.
Wie wird gefördert?
30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden.
Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben.
Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.
Es werden nur Alarmanlagen gefördert, die durch ein Unternehmen eingebaut wurden, welches die hierfür erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat.
Wann wird angesucht?
Nach Fertigstellung mit Rechnung mit Zahlungsvermerk bzw. Zahlungsbeleg. Die Rechnung darf nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung sein.
Abwicklung / Antragstellung:
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung (Tel. 0732/7720-0), zu richten.
RECHENBEISPIEL/MUSTERHAUS:
– 3000,- inkl MwSt.
– 900,- Förderung
= 2100,- inkl. MwSt.
Aufteilung der Bearbeitung nach Bezirken, in welchem das neu errichtete Eigenheim stehen wird:
Heimdall Alarmsysteme GmbH
Hauptstraße 3c, Top 2a – 3012 Wolfsgraben
Schauraum:
3002 Purkersdorf, Hauptplatz 12
Tel.: +43 2233 941 94 – 0
Mail: office@heimdall.co.at