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Förderungen

Hier finden Sie aktuelle Förderungen für den Einbau
einer Alarmanlage oder einer Videoüberwachung!

Förderungsübersicht

ALARM u. Videoüberwachungsanlagen
Förderung von 300,-EUR

In Niederösterreich werden immer häufiger Trafikanten Opfer von Einbrüchen und Überfällen.

Das Ziel sind meistens Tabakwaren, Vignetten und Bargeld. Der seelische und sachliche Schaden bei einem Einbruch ist enorm, daher wird in Niederösterreich der Einbau einer Alarmanlage u. Videoüberwachung bis zu 600,- (inkl. USt) gefördert.

Das Landesgremium fördert Alarmanlagen, die lt. ÖVE R2 von einem konzessionierten Betrieb wie uns verbaut wurden.

Wie Sie zu Ihrer Förderung kommen:

  • Anschaffung einer zertifizierten Alarmanlage / Videoüberwachungsanlage.
  • Einbau der Alarmanlage / Videoüberwachungsanlage durch ein befugtes Unternehmen!
  • Förderansuchen: Formloses Schreiben mit Kontodaten samt Kopie der Rechnung, Einzahlungsbeleg und Bestätigung der Errichtung gem. Richtlinie R2 an das Landesgremium der Tabaktrafikanten, Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten schicken.

ACHTUNG:
Die Förderung kann nur gewährt werden, solange Fördermittel vorhanden sind. Die Reihung der Förderanträge erfolgt nach dem Einlangen im Landesgremium. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist, dass kein Rückstand der Grundumlage besteht.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind Sicherheits- und Kontrollsysteme, die Qualitäts- und Produktionsstandards sicherstellen oder die Biosicherheit im landwirtschaftlichen Betrieb sicherstellen. Dazu gehören Alarmanlagen, Zugangs- und Kontrollsysteme, Bewegungsmelder und Videoüberwachungssysteme.

Wie hoch ist die Förderung?
Anschaffungen zwischen 3.000 und 15.000 Euro Nettoinvestitionskosten sind förderfähig, davon werden maximal 25 Prozent gefördert.

Für weitere Informationen zu dieser Förderung wenden Sie sich bitte an unser Team!

Förderung bis zu 1500,-EUR

Das Land Burgenland stellt für die burgenländische Haushalte ein Förderung zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Die Alarmanlage muss den VSÖ oder VDS Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE- Richtlinie R2 entsprechen. Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen gespeichert werden können.
Der fachgerechte Einbau der Sicherheitstüre nach der ÖNORM EN 1627 bzw. der ÖNORM B 5338 mit einer Widerstandsklasse von mindestens drei ist von befugten Unternehmen zu bestätigen.
Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden:

  • Alarmanlagen bis zu € 1.000,-
  • Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlage bis zu € 1.500,-
  • Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Videoüberwachungsanlage bis zu € 500,-
  • Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Sicherheitstüre bis zu € 500,-
  • Errichtung einer Alarmanlage ohne Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau
    einer Sicherheitstüre bis zu € 1.500.-
  • Errichtung einer Alarmanlage mit Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau
    einer Sicherheitstüre bis zu € 2.000.-

Mehr Informationen: burgenland.at – Sicheres Wohnen

RECHENBEISPIEL/MUSTERHAUS:

  • zertifizierte Einbruchmeldezentrale inkl. LAN, GSM Modul und 12/h Notstrom Akku
  • Sensitive Touch Bedienteil mit einfacher Bedienung: Scharf | Unscharf | Teilscharf
  • 10x Magnetkontakt für Fenster und Türen
  • 2x Bewegungsmelder für Innenräume
  • 1x Außensirene
  • 1x Innensirene
  • Inkl. Sicherheitsanalyse vor Ort
  • Inkl. Montage, Inbetriebnahme und Anfahrt
  • Inkl. Einschulung vor Ort durch einen Techniker
  • Inkl. Benachrichtigung per Smartphone 

– 3000,- inkl MwSt.
– 900,- Förderung 
= 2100,- inkl. MwSt.

Das eigene Heim ist für jeden ein besonderer Rückzugsort. Damit Ihr Zuhause auch vor ungebetenen Gästen geschützt ist, kann dieses mit einfachen Maßnahmen gesichert werden. Mit der Förderung Sicheres Wohnen trägt das Land Niederösterreich wesentlich dazu bei, Eigenheime und Wohnungen einbruchssicherer zu machen.

  • Die NÖ Wohnbauförderung unterstützt Sie jetzt beim Einbau von Schutzmaßnahmen mit einem einmaligen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss.
  • Die Maßnahmen werden bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Ein Hauptwohnsitz ist erforderlich!
  • Beim Einbau von Alarmanlagen beachten Sie bitte, dass diese nach der OVE Richtlinie R2 errichtet wird. Nach der Montage muss ein Installationsattest ausgestellt und an Sie übergeben werden.
  • Die Förderung „Sicheres Wohnen“ ist mit 31. Dezember 2023 befristet.

Was wird gefördert?
Es wird der Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert.
Der Antrag kann ausschließlich online und von einer natürlichen Person eingereicht werden.

Wie wird gefördert?
Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe

  • Elektronischer Schutz:
    Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,–
  • Mechanischer Schutz:
    Einbau einer Sicherheitseingangstür (Widerstandsklasse von mind. 3): bis zu € 1.000,–

Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus muss beim Einbau einer Sicherheitseingangstür ein Gesamtschutz gegeben sein (bestehende Sicherheitsfenster und Sicherheitstüren oder Alarmanlage).

Wer kann ansuchen?
Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Wohnungseigentümer:Innen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen. Der Hauptwohnsitz ist erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Online-Antrag ist die ausgefüllte Beilage „Sicheres Wohnen“ anzuschließen.

Welche Fristen sind zu beachten?
Die Förderung „Sicheres Wohnen“ gilt rückwirkend per 01.Jänner 2022 und ist mit 31. Dezember 2023 befristet.
Dieser Zuschuss kann pro Maßnahme innerhalb von 10 Jahren nur einmal gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.

RECHENBEISPIEL/MUSTERHAUS:

  • zertifizierte Einbruchmeldezentrale inkl. LAN, GSM Modul und 12/h Notstrom-Akku
  • Sensitive Touch Bedienteil mit einfacher Bedienung: Scharf | Unscharf | Teilscharf
  • 10x Magnetkontakt für Fenster und Türen
  • 2x Bewegungsmelder für Innenräume
  • 1x Außensirene
  • 1x Innensirene
  • Inkl. Sicherheitsanalyse vor Ort
  • Inkl. Montage, Inbetriebnahme und Anfahrt
  • Inkl. Einschulung vor Ort durch einen Techniker
  • Inkl. Benachrichtigung per Smartphone 

– 3000,- inkl MwSt.
– 900,- Förderung 
= 2100,- inkl. MwSt.

 

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Mieterinnen  und Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Deren Einkommen dürfen bestimmte Einkommensobergrenzen (siehe „Begriffe zum Thema Wohnen“) nicht übersteigen.

Was wird gefördert?
Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden. Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert.

Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, welches von der Homepage www.elektroinnung.at (Services – Förderungen – Alarmanlagenförderung des Landes OÖ.) heruntergeladen werden kann, zu bestätigen.
Gefördert wird objektbezogen der einmalige Einbau einer Alarmanlage. Wurde für dieses Objekt bereits einmal eine Förderung für diese Maßnahme in Anspruch genommen, kann keine nochmalige Förderung für eine Erweiterung, Reparatur oder eine neue Anlage gewährt werden.

Wie wird gefördert?
30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch den Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. den Mieter oder der Mieterin genützt werden.

Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben.

Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.

Es werden nur Alarmanlagen gefördert, die durch ein Unternehmen eingebaut wurden, welches die hierfür erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat.

Wann wird angesucht?
Nach Fertigstellung mit Rechnung mit Zahlungsvermerk bzw. Zahlungsbeleg. Die Rechnung darf nicht älter als 2 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung sein.

Abwicklung / Antragstellung:
Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung (Tel. 0732/7720-0), zu richten.

RECHENBEISPIEL/MUSTERHAUS:

  • zertifizierte Einbruchmeldezentrale inkl. LAN, GSM Modul und 12/h Notstrom-Akku
  • Sensitive Touch Bedienteil mit einfacher Bedienung: Scharf | Unscharf | Teilscharf
  • 10x Magnetkontakt für Fenster und Türen
  • 2x Bewegungsmelder für Innenräume
  • 1x Außensirene
  • 1x Innensirene
  • Inkl. Sicherheitsanalyse vor Ort
  • Inkl. Montage, Inbetriebnahme und Anfahrt
  • Inkl. Einschulung vor Ort durch einen Techniker
  • Inkl. Benachrichtigung per Smartphone 

– 3000,- inkl MwSt.
– 900,- Förderung 
= 2100,- inkl. MwSt.

Aufteilung der Bearbeitung nach Bezirken, in welchem das neu errichtete Eigenheim stehen wird:

  • Braunau und Perg: DW 14297
  • Eferding: DW 14318
  • Freistadt und Gmunden: DW 14182
  • Grieskirchen und Urfahr-Umgebung: DW 14963
  • Kirchdorf, Linz-Land und Linz-Stadt: DW 14309
  • Ried im Innkreis: DW 14904
  • Rohrbach, Wels-Land und Wels-Stadt: DW 14307
  • Schärding, Steyr-Land und Steyr-Stadt: DW 14311
  • Vöcklabruck: DW 14188 
Ihnen ist eine Förderung bekannt die hier fehlt?
Lassen Sie es uns wissen!

KARAT Sicherheitstechnik GmbH
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